Auktionshaus zum Dorenbach: Einlieferungsbedingungen

    Vorbemerkung: Sind Sie im Zweifel, ob sich eine Einlieferung lohnt oder nicht, fragen Sie uns bitte unverbindlich an. Als Faustregel gilt, dass eine Sammlungseinlieferung im Minimum ca. CHF 2000.- erreichen sollte.

     

  1. Das Auktionshaus zum Dorenbach (nachfolgend: Auktionshaus) versteigert als Vermittler im Auftrag des Einlieferers.
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  3. Das Auktionshaus legt die Limitpreise (Ausrufpreise) fest.
  4. Kommentar

     

  5. Für die unverkauften Objekte (nachfolgend: Retouren) werden keine Gebühren erhoben. Vorbehalten bleibt Punkt 4.
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  7. Möchte der Einlieferer die Limitpreise selbst festlegen und ist das Auktionshaus der Ansicht, dass der Limitpreis unrealistisch ist, werden für Retouren 20% der betreffenden Limitpreise als Gebühren erhoben.
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  9. Retouren werden in der Regel zu einem tieferen Limitpreis in die nächste Auktion übernommen.
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  11. Der Einlieferer kann seine Retouren jederzeit zurückverlangen, solange der Katalog für die nächste Auktion nicht in den Druck gegangen ist.
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  13. Der Einlieferer haftet für Angaben welche Alter, Echtheit und Ursprung der von ihm eingelieferten Sachen betreffen.
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  15. Der Einlieferer ist verpflichtet, das Auktionshaus über allfällig getätigte Umbauarbeiten / Abänderungen an Objekten (wie Umbau von Gleich- auf Wechselstrom, von Motoren, Elektronik und anderen inneren Umbauten) rechtzeitig zu informieren, da diese versteckten Mängel von aussen nicht wahrgenommen werden können.
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  17. Der Einlieferer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Eigentümer der eingelieferten Waren ist resp. dass er rechtskräftig darüber vefügen kann.
  18.  

  19. Allfällige Zusicherungen bezüglich Abnahme von Objekten, Vorauszahlung von Objekten usw. erfolgen unter dem Vorbehalt, dass kein Grundlagenirrtum in Bezug auf Alter, Zustand, Echtheit oder Ursprung von Objekten erfolgt ist. Stellt sich nach der Einlieferung heraus, dass Alter, Zustand, Echtheit oder Ursprung von Objekten nicht den Erwartungen des Einlieferers oder des Auktionshauses entsprechen, haftet das Auktionshaus nicht für allfällige Ertragseinbussen. Allfällige Vorauszahlungen durch das Auktionshaus können in diesen Fällen zurückgefordert werden.
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  21. Werden Waren während der Beschreibung durch das Auktionshaus vom Einlieferer zurückgezogen, so werden folgende Auktionsgebühren auf dem Limitpreis fällig: Rückzug bis zu 14 Tagen vor dem Auktionsbeginn: 33%. Rückzug 14 Tage bis 3 Tage vor Auktionsbeginn: 66%. Rückzug weniger als bis zu 14 Tagen vor dem Auktionsbeginn: 33%.
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  23. Sollte der Einlieferer seine Ware selbst ersteigern, so trägt er die vollen Gebühren wie ein anderer Käufer.
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  25. Die Auszahlung der Einlieferer erfolgt ca. 3-5 Wochen nach der Auktion.
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  27. Vorauszahlungen und Übernahmezahlungen sind nur auf Anfrage bei erstklassiger Sammlerware möglich (vgl. Punkt 16).
  28.  

  29. Die Auktionsgebühr beträgt im Normalfall 20% vom Versteigerungserlös sowie 1% Versicherung auf die Ausrufsumme.
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  31. Für Sammlungen in Top-Qualität mit Raritäten in einwandfreiem Originalzustand ist Rabatt bei den Auktionsgebühren möglich.
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  33. Erheblicher Mehraufwand für Bereitstellung oder Sortierung kann zusätzlich berechnet werden. Kommentar

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  35. Transportkosten, Zoll und Abholung gehen zu Lasten des Einlieferers.

  36.  

  37. Lagergebühren entstehen dem Einlieferer nur, wenn es sich um besonders voluminöse Objekte handelt oder er sie trotz Aufforderung nicht abholt.
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  39. Gerichtsstand für Einlieferer und Auktionshaus ist 4000 Basel.
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Kommentare

 

Kommentar zu Punkt 2 (Limitpreise): Die Höhe von Limitpreisen hängt von vielen Faktoren ab, wie Zustand, Qualität, Attraktivität, momentane Seltenheit oder Häufigkeit am Markt, bisher erreichte Preise bei uns oder an Börsen und anderen Auktionen. Unsere Erfahrung sowie die Angaben in den Preiskatalogen Koll/Schiffmann führen zum Taxpreis. Einlieferungen mit durchwegs viel zu hohen Fantasielimiten lehnen wir grundsätzlich ab.

 

Sind Sie im Zweifel über den Wert, geben wir gerne Auskunft! Das Alter von Objekten allein reicht zur Beurteilung nicht aus. Auch früher gab es schon grosse Serien. Höchste Spitzenpreise ergeben alte Modelle in kleinen Auflagen, welche aufwendige interessante Technik aufweisen. Grundsätzlich ist die Erhaltung und der Originalzustand ein wichtiger Faktor. Für den Sammler logisch, für andere Leute unglaublich: Ein einfachster (leerer!) Originalkarton "ST 800" kann CHF 600.- erreichen. Eine Lok (z.B. 3021, 3000, u.a.) in einwandfreier Qualität, aber jahrzehntelang in Milionenauflage im Programm, erreicht kaum die Hälfte vom offiziellen Verkaufspreis. D.h.: Etwas unscheinbares, einfaches, aber seltenes (z.B. Märklin Häuschen) kann durchaus sehr werthaltig sein.

 

Kommentar zu Punkt 17 (Aufwand): Eine Sammlungseinlieferung sollte im Minimum ca. CHF 2000.- erreichen.